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Kuratorium

Das Kuratorium setzt sich zusammen aus:

  • dem Präsidium
  • der Geschäftsführung
  • den Vorsitzenden der Arbeitskreise und Beiräte
  • offizielle Vertreter des Vereins in anderen Verbänden und Organisationen
  • Regionalgruppensprecher oder Vertreter
  • Vertreter von Organisationen
  • Weitere sachverständige Personen (nach Bedarf)

Die Vertreter von Organisationen und weitere sachverständige Personen werden vom Präsidium berufen.
Die Amtsperiode ist identisch mit der Wahlperiode des Präsidiums.


Das Kuratorium tagt mindestens 1 mal jährlich und wird vom Präsidenten eingeladen. Das Kuratorium ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen. Das Kuratorium ist nur beschlussfähig, wenn es ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der Präsident oder sein Stellvertreter. Beschlüsse des Kuratoriums werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Aufgaben des Kuratoriums Beratung und Beschlussempfehlung des Präsidiums hinsichtlich:

Koordinierung der Maßnahmen und Aktivitäten auf Bundesebene und EU Ebene
  • Koordinierung der Maßnahmen und Aktivitäten in den Arbeitskreisen und Beiräten, Regionalgruppen
  • und in den anderen Verbänden und Vereinen in denen der Fachverband Biogas vertreten ist.
  • Vorbereitung von Tagungen und Mitgliederversammlungen und sonstigen Veranstaltungen an denen
  • der Fachverband beteiligt ist.
  • Informations- und Austauschgremium zwischen Präsidium und den Mitgliedern.
  • Beratung des Präsidiums bei seinen geschäftleitenden Maßnahmen
  • Beschlussempfehlungen über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Beschlussempfehlung über die Bildung und Besetzung von Arbeitskreisen.