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Ihre Mitgliedschaft ist erst dann gültig, wenn Sie uns dieses Aufnahmeformular unterschrieben zurückgeschickt oder gefaxt haben.



Aufnahmeantrag

Ich / Wir stufen uns im Sinne der gültigen Beitragsordnung in folgende Kategorie ein (Bitte ankreuzen):
Bitte füllen Sie ALLE mit Sternchen gekennzeichneten Felder aus! Telefon- und Faxnummer sowie Email-Adresse sind wichtig um alle Informationen (Betreiberrundfaxe und Firmenrundmails) schnellstmöglich zuzustellen.
Wir weisen darauf hin, dass die Einstufung in die richtige Beitragsklasse maßgeblich für die Art der Informationen ist. Ausschließlich die Klassen 5 - 10 erhalten die Firmenrundmails und werden in die Firmenliste aufgenommen. Nur die Klassen 11 - 29 erhalten die Betreiberrundschreiben, während Klasse 30 spezifische Informationen für Bewirtschafter erhält. Fördernde Mitglieder leisten Förderbeiträge und haben keinen Anspruch auf einen Eintrag in die Firmenliste oder auf Betreiber-/Firmeninformationen.
¹) Zur installierten Leitung im Sinne dieser Beitragsordnung zählt nicht die im Zuge einer Flexibillisierung zusätzlich installierte Leistung.
²) Bewirtschafter im Sinne der Beitragsordnung sind Personen, die im Auftrag des Eigentümers von Biogasanlagen Substrate anbauen, Gärprodukte ausbringen oder Betreuungs- und Kontrollarbeiten übernehmen. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Fachverband Biogas e.V. können geeignete Nachweise anfordern, um sicher zu gehen, dass Bewirtschafter nicht Eigentümer der Biogasanlage und nicht direkt am unternehmerischen Erfolg der Anlage beteiligt sind.
Der Jahresbeitrag berechnet sich gemäß der in der Beitragsordnung stehenden Tabelle (siehe PDF Aufnahmeantrag). Bei Eintritt während eines laufenden Kalenderjahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig (quartalsweise) berechnet. Eine Erklärung über die Richtigkeit der Einstufung ist alljährlich zu übermitteln (Erhebungsbogen). Der Jahresbeitrag wird insgesamt zu Beginn des Kalenderjahres oder zum Eintrittsdatum fällig. Der Jahresbeitrag ist nach Rechnungszugang innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Mitglieder, die trotz Mahnung mehr als 12 Monate im Verzug bleiben, gelten als ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass der Fachverband Biogas e.V. (FvB) Kammer-1-Mitglied im Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) ist. Mitglieder des FvB sind damit mittelbar Mitglieder des BEE und können entsprechende Leistungen nutzen. Sollte es im Bundesland des Mitglieds einen Kammer-1-Landesverband der Erneuerbaren Energien (LEE) geben, muss das FvB Mitglied auch Mitglied in diesem LEE werden.
(Datum, Unterschrift des Antragstellers)

Mitglieder werben Mitglieder

Mitglieder die ein neues Mitglied werben erhalten eine Prämie von 30 % des Mitgliedsbeitragswertes des geworbenen Neumitglieds. Eine Verrechnung mit dem Jahresbeitrag ist nicht möglich. Die Prämie wird gesondert ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Zahlungseingang des ersten vollen Jahresbeitrag des geworbenen Neumitglieds.
Hiermit wird bestätigt, daß ich/wir von oben genanntem Mitglied geworben wurden.
(Datum, Unterschrift des Werbenden)
Der Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit der gemachten Angaben mit seiner Unterschrift. Er erklärt sich zudem damit einverstanden, dass die Angaben nachgeprüft werden dürfen. Eine Erklärung über die Zugehörigkeit zu den Beitragsklassen wird jährlich auf Anfrage an den Fachverband Biogas e.V. übermittelt (Erhebungsbogen). Weiterhin erklärt der Unterzeichnende, dass er die Satzung und die gültige Beitragsordnung (umseitig) des Fachverband Biogas e.V. zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Der Fachverband Biogas e.V. verarbeitet Ihre Daten nach Art. 5 und 6 der DSGVO ausschließlich im Rahmen der Mitgliedschaft. Der Unterzeichnende stimmt den Datenschutzrichtlinien und der allgemeinen Verwendung nach DSGVO zu.
Ihre Mitgliedschaft ist erst dann gültig, wenn Sie uns dieses Aufnahmeformular unterschrieben zurückgeschickt oder gefaxt haben. Nachdem Ihr Aufnahmeantrag bei uns eingegangen ist schicken wir Ihnen Ihren Mitgliederausweis sowie Ihre Zugangsdaten umgehend zu.

Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13/14 der EU-DSGVO)