Erfahrungsaustausch – Weiterbildung der Sachkundigen für den Betrieb einer Biogasanlage (Auffrischungsschulung gemäß TRGS 529 und TRAS 120)
Weiterbildung der Sachkundigen für den Betrieb einer Biogasanlage - G 1030
Online.Die fachliche Qualifikation der sachkundigen Betreibenden ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb von Biogasanlagen von entscheidender Bedeutung. Entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 1030 darf der Betrieb einer Biogaserzeugungsanlage nur von technisch verantwortlichen Personen erfolgen, die eine einschlägige Fach- und Sachkundeschulung erfolgreich absolviert und die notwendige Erfahrung haben, sowie sich wiederkehrend weiterbilden. Ergänzend zu den Anforderungen des EnWG und des dazu geltenden Regelwerkes sind im Jahr 2015 die überarbeitete Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung erschienen. Zur Konkretisierung der Anforderungen wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe – Tätigkeiten bei der Herstellung von
Biogas (TRGS 529) ebenfalls 2015 veröffentlicht und damit erstmals detaillierte Anforderungen an die Qualifikation von Betreibenden von Biogasanlagen festlegt. Aufgegriffen wurden diese Anforderungen auch in der 2019 veröffentlichten Technischen Regel Anlagensicherheit Biogas (TRAS 120). Zur Erfüllung der Anforderungen der TRGS 529 sowie der TRAS 120 können
Betreibende, die schon einschlägige mehrtägige Sicherheitsschulungen für Biogasanlagenbetreiber besucht haben eine eintägige Auffrischungsschulung besuchen, die neben einer Aktualisierung der gültigen Rechtsverordnungen schwerpunktmäßig die Themen beinhaltet, auf die z.B. die Fach- und Sachkundeschulung nicht bzw. nicht in der ausreichenden Ausführlichkeit eingegangen
ist. Vor diesem Hintergrund wurde das vorliegende Programm durch den Fachverband Biogas e.V. und der DVGW Beruflichen Bildung mit dem Ziel entwickelt,
Sie und Ihre Mitarbeitenden über den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften, der technischen sowie der berufsgenossenschaftlichen Regeln
auf dem Laufenden zu halten.
Mehr unter https://www.dvgw-veranstaltungen.de/veranstaltungen/direktsuche/453274
Biogas (TRGS 529) ebenfalls 2015 veröffentlicht und damit erstmals detaillierte Anforderungen an die Qualifikation von Betreibenden von Biogasanlagen festlegt. Aufgegriffen wurden diese Anforderungen auch in der 2019 veröffentlichten Technischen Regel Anlagensicherheit Biogas (TRAS 120). Zur Erfüllung der Anforderungen der TRGS 529 sowie der TRAS 120 können
Betreibende, die schon einschlägige mehrtägige Sicherheitsschulungen für Biogasanlagenbetreiber besucht haben eine eintägige Auffrischungsschulung besuchen, die neben einer Aktualisierung der gültigen Rechtsverordnungen schwerpunktmäßig die Themen beinhaltet, auf die z.B. die Fach- und Sachkundeschulung nicht bzw. nicht in der ausreichenden Ausführlichkeit eingegangen
ist. Vor diesem Hintergrund wurde das vorliegende Programm durch den Fachverband Biogas e.V. und der DVGW Beruflichen Bildung mit dem Ziel entwickelt,
Sie und Ihre Mitarbeitenden über den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften, der technischen sowie der berufsgenossenschaftlichen Regeln
auf dem Laufenden zu halten.
Mehr unter https://www.dvgw-veranstaltungen.de/veranstaltungen/direktsuche/453274