
Massenbilanz
Unterstützung bei der Erstellung der Massenbilanz für die Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung
Seit dem 1. Januar 2022 muss ab einer Anlagengröße von 2 Megawatt Feuerungswärmeleistung nachgewiesen werden, dass die zur Biogaserzeugung eingesetzte Biomasse nachhaltig erzeugt wurde. Um die Angaben zu plausibilisieren, ist unter anderem eine „Massenbilanz“ zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitszertifizierung.Wer muss sich zertifizieren lassen?
Alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung > 2MW, was einer elektrischen Leistung von ca. 850 kW entspricht, müssen die Zertifizierung durchlaufen, um nachweisen zu können, dass der Biomassestrom nachhaltig erzeugt wurde. Die Massenbilanzierung dient der Nachverfolgbarkeit der nachhaltigen Biomasse entlang der kompletten Prozesskette vom Anfall bzw. Anbau der Substrate bis hin zur Energieerzeugung.Welche Dienstleistung bietet die Fachverband Biogas Service GmbH an?
Auf den meisten Anlagen bestehen bereits Teile der erforderlichen Massenbilanz (z.B. Buchhaltung für die Biomasselieferungen, Einsatzstofftagebuch), welche zu einer Massenbilanz weiterentwickelt werden können. Um unseren Mitgliedern einen Anhaltspunkt zu geben, wie eine solche Massenbilanz aussehen kann, hat der Fachverband Biogas e.V. in Microsoft Excel eine beispielhafte Massenbilanz erstellt, welche allen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung steht. Diese Vorlage ermöglicht es Anlagenbetreibern, eine eigene Massenbilanz anzufertigen. Meistens wird die Vorlage nur der Startpunkt für die Erstellung eines eigenen Dokumentes sein, das die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Gegebenenfalls sind andere Übergabepunkte zu definieren, wenn z.B. das Rohgas ver- oder gekauft wird. Ebenso kann die Lagerhaltung und Fütterung vollkommen anders gestaltet oder benannt sein. In jedem Fall sollte die Erstellung der Massenbilanz mit dem Auditor besprochen werden.In der Excel-Vorlage wird angenommen, dass die Gas- und Stromerzeugung in einem Unternehmen erfolgt und dabei Biomasse zum Teil im Lager vorhanden ist und z.T. direkt geliefert wird. Die Biomasseströme im Lager werden in einem eigenen Tabellenblatt erfasst, während der tägliche Substrateinsatz separat einzutragen ist.
Die Dienstleistung beinhaltet ausschließlich eine Unterstützung bei der Erstellung der Massenbilanz mit der Excel-Vorlage des Fachverband Biogas e.V.. Rechtliche Hinweise zur Betroffenheit durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, sowie zu deren Inhalten sind explizit von den Beratungsdienstleistungen an dieser Stelle ausgeschlossen. Der Betreiber wird nicht durch seine Pflicht zur Erstellung einer Massenbilanz zur Nachhaltigkeitszertifizierung entbunden und beauftragt die Fachverband Biogas Service GmbH, ihn bei der Erstellung dieser zu unterstützen. Zentraler Bestandteil sind dabei Erläuterungen und Unterstützung bei der Bedienung des Exceltools, welches durch seine Komplexität ein vertieftes Verständnis der Massenbilanzierung voraussetzt. Die Erstellung der Bilanz liegt weiterhin im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers.
Wie erfolgt der Ablauf der Beratung?
Die Beratung erfolgt ausschließlich online und setzt sich im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen zusammen:- Beratungstermin
Am Beratungstermin bekommt der Beratungsnehmer das Exceltool des Fachverband Biogas e.V. erläutert. Ziel der Beratung ist es, ein Verständnis der Funktionsweise des Rechners zu schaffen. Der Beratungsnehmer soll im Anschluss der Beratung in die Lage versetzt sein, eigenständig eine Massenbilanz auf Basis des Exceltools des Fachverband Biogas e.V. zu erstellen und diese mit dem jeweilig beauftragten Auditor abzustimmen. - Nachbereitung
Die Beratungsinhalte werden in einem kurzen Abschlussbericht zusammengefasst. Ermittelte Schwachstellen im Verständnis der Massenbilanzierung werden dabei nochmals dargestellt, sodass kritische Aspekte im Anschluss der Beratung durch den Beratungsnehmer nachvollzogen werden können.
Welche Kosten fallen für die Dienstleistung an?
Die Rechnungsstellung erfolgt nach anfallendem Beratungsaufwand, welcher mit einem Stundensatz von 120,00€ (netto) vergütet wird. Die Beratungszeit setzt sich dabei aus tatsächlicher Beratung sowie der Nachbereitung zusammen.Auf Basis von Erfahrungswerten müssen etwa drei Stunden für die Beratungsleistung eingeplant werden.
Excel Rechner (nur für eingeloggte Mitglieder)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und das Angebot nutzen möchten oder Fragen zu der Beratung haben, können Sie sich gerne unter den folgenden Kontaktdaten an uns wendenFachverband Biogas Service GmbH
Telefon +49 (0)8161 98 46 60
service-gmbh@biogas.org