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EnWG-Novelle: Bundesnetzagentur muss klare Zielvorgaben zum Ausbau der Biomethaneinspeisung erhalten

Berlin.

Pressemitteilung Hauptstadtbüro Bioenergie



Berlin, 24.05.2023: Die Bundesregierung hat heute eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Mit dieser soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2.9.2021 zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Wir begrüßen, dass nun endlich eine Klarstellung zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgen soll. Gleichwohl sollte der Gesetzgeber das Zepter nicht vollständig aus der Hand geben. Konkret sollte im Energiewirtschaftsgesetz das Ziel eines Ausbaus der Einspeisung von Biomethan und Wasserstoff ins Gasnetz festgelegt und somit der BNetzA politische Leitplanken gegeben werden. Damit würden die bisherigen Regelungen für Biomethan und Wasserstoff in der Gasnetzzugangs- und der Gasnetzentgeltverordnung fortgeführt. Ein solches Ziel wäre auch ein Baustein zur Umsetzung des REPowerEU-Plans der Europäischen Union, welcher eine deutliche Ausweitung der Biomethan- und Wasserstoffproduktion vorgibt.

Nicht zuletzt sollte im nun stattfindenden politischen Prozess gleichzeitig der bestehende Rechtsrahmen überarbeitet werden. Die Gasnetzzugangs- sowie die Gasnetzentgeltverordnung weisen in ihrer jetzigen Form mehrere inhaltliche Fehler auf. Um Investitionsbedingungen für Biogasaufbereitungs- und Elektrolyseprojekte schon jetzt zu verbessern sowie der BNetzA eine Orientierung für ihre Festlegungen zu geben, sollte hier nachgebessert werden. Dazu gehört insbesondere die stärkere Begrenzung des Betreiberanteils an den Netzanschlusskosten, die Einführung einer Pflicht für Gasnetzbetreiber zur Realisierung von Netzanschlüssen innerhalb eines Jahres sowie die Entfristung der Entgelte für vermiedene Netznutzung.“



Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Kontakt
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Tel. 02 28 / 810 02 59
Mail: geisen@bioenergie.de
Fachverband Biogas e.V. (FvB)
Jörg Schäfer
Fachreferent Politische Kommunikation
Tel. 0 30 / 2758 179 15
Mail: Joerg.schaefer@biogas.org
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Tel. 0 30 /31904 240
Mail: presse@bauernverband.net
Fachverband Holzenergie im BBE (FVH)
Gerolf Bücheler
Geschäftsführer
Tel. 0 30 / 2758 179 21
Mail: buecheler@bioenergie.de