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Düngeberatung der Fachverband Biogas Service GmbH

Was tun, wenn die Anforderungen der Düngeverordnung nicht erfüllt werden können? Wenn keine Zeit ist, die Aufzeichnungen nach Stoffstrombilanzverordnung zu erstellen oder wenn man nicht sicher ist, ob die Kennzeichnung des Gärproduktes nach Düngemittelverordnung ordnungsgemäß erfolgt ist? Um in solchen Situationen Biogasanlagenbetreiber und Landwirte unterstützen zu können, bietet die Fachverband Biogas Service GmbH Düngeberatungen an.



Damit Betreiber bei den zahlreichen rechtlichen Regelwerken den Überblick behalten, welche Anforderungen im Hinblick auf die individuellen Betriebsstruktur zu berücksichtigen sind, bietet die Fachverband Biogas Service GmbH Düngeberatungen an, die genau auf die Anforderungen der Biogasbranche zugeschnitten sind.

Dabei stehen die rechtlichen Gegebenheiten im Vordergrund und der Fokus liegt auf den folgenden Gesetzen und Verordnungen:
  • Düngegesetz und -verordnung, inklusive Düngebedarfsermittlung
  • Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung
  • Düngemittelverordnung
  • Stoffstrombilanzverordnung
  • Bioabfallverordnung

Die Beratung ist dabei in zwei Module untergliedert:



Modul 1:

Das Modul 1 ist der obligatorische erste Schritt einer jeden Beratung. Anhand einer detaillierten Checkliste erfolgt eine grundlegende Bestandsaufnahme anhand derer alle düngerechtlich relevanten Rahmenbedingungen besprochen werden. Dabei werden sämtliche Pflichten, welche sich aus den düngerechtlichen Rahmenbedingungen für die jeweilige Betriebskonstellation ergeben auf Vorhandensein und Vollständigkeit geprüft.


Modul 1 wird bei Mitgliedern des Fachverband Biogas e.V. zu einem Pauschalpreis von 290,00€ (netto) abgerechnet. Nicht-Mitglieder können das Modul zu einem Pauschalpreis von 390,00€ (netto) in Anspruch nehmen

Die erste Besprechung erfolgt digital via Microsoft Teams.


Modul 2:

Das Modul 2 ist offen gestaltet und kann gebucht werden, nachdem das Modul 1 abgeschlossen wurde. Im Rahmen der betriebsindividuellen Beratung kann der Beratungsnehmer wählen, welche Leistungen er in Anspruch nehmen möchte. Zum einen können anhand von detaillierten Foliensätzen, welche als „roter Faden“ für die Beratung in Modul 2 dienen, die rechtlichen Rahmenbedingungen detailliert besprochen werden. Dabei stehen folgende Themenbereiche im Fokus:
  • Stoffstrombilanz
  • Wirtschaftsdüngerverordnung und Düngemittelverordnung
  • Düngeverordnung
  • Düngebedarfsermittlung
  • Gütesicherung
  • Kooperation mit biologischer Landwirtschaft


  • Im Rahmen des Gespräches können aufkommende Fragen des Beratungsnehmers detailliert besprochen werden.

    Weiterhin ist es in Modul 2 möglich, Bilanzen, Kennzeichnungen oder Aufzeichnungen durch die Fachverband Biogas Service GmbH erstellen zu lassen oder die entsprechenden Unterlagen im gemeinsamen Gespräch auszuarbeiten. Auch eine Prüfung bereits angefertigter Dokumente des Beratungsnehmers ist möglich. Der Beratungsnehmer hat dabei die Wahl, ob die Beratung Vor-Ort oder digital stattfinden soll.


    Für die Erstellung der Unterlagen werden selbstverständlich die länderspezifischen Regelungen und EDV-Anwendungen herangezogen.

    Modul 2 wird nach den anfallenden Stunden abgerechnet. Der Stundenpreis beträgt für Mitglieder des Fachverband Biogas e.V. 120,00€ (netto). Für Nicht-Mitglieder wird ein Preis von 140,00€ (netto) pro Stunde in Rechnung gestellt.

    Zusätzliche Informationen

    • Bei einer vor Ort Beratung fallen zusätzlich 0,60 Euro netto pro Kilometer an
    • Die Beratung findet stets mit Fokus auf die jeweiligen geltenden Länderregelungen statt
    • Die jeweiligen landesspezifischen EDV-Programme werden mit einbezogen

    Haben wir Ihr Interesse geweckt?
    Wenn Sie sich angesprochen fühlen und das Angebot nutzen möchten oder Fragen zu der Düngeberatung haben, können Sie sich gerne unter den folgenden Kontaktdaten an uns wenden

    Sophia Heinze
    Fachberaterin Biogas - Fokus Düngung
    Telefon +49 (0)8161 98 46 72
    sophia.heinze@biogas.org





    Das sagen unsere Kunden…