Zum Inhalt wechseln

C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch

Rottersdorf bei Landau.

„Meldepflichten, EEG-Umlage und Steuerfragen bei EE-Anlagen“ waren Thema bei erfolgreichem Fachgespräch

Das C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch „Meldepflichten, EEG-Umlage und Steuerfragen bei EE-Anlagen“ fand am Donnerstag, den 24. Mai 2018 in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband und dem Fachverband Biogas e.V. in Rottersdorf bei Landau statt. Rund 90 Teilnehmer, vor allem Biogas- und Photovoltaikanlagenbetreiber oder Berater, hörten die Vorträge der vier Referenten.

Als erste Referentin gab Anna Neumeier vom Bayerischen Bauernverband eine kurze Übersicht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 und zeigte verschiedene Fallbeispiele mit Fragen aus der Praxis im PV-Bereich auf. Im Anschluss daran begrüßte Dr. Stefan Rauh, einer der Geschäftsführer des Fachverbands Biogas e.V., die Anwesenden und hob zu Beginn die wichtigsten Meldepflichten insbesondere für Biogasanlagenbetreiber sowie die dazu gehörigen Fristen hervor.

Die folgenden zwei Vorträge zu den rechtlichen Grundlagen der „Melde- und Mitteilungspflichten“ und zur „EEG-Umlage für EE-Anlagen“ hielt Rechtsanwalt Marc Bruck von Paluka Sobola Loibl & Partner aus Regensburg. „Wer melden muss und dies nicht tut, verliert die komplette EEG-Vergütung.“ Dazu gab Bruck verschiedene Beispiele und ging darauf ein, was wann gemeldet werden muss. Das Anlagenregister wurde am 1. Juli 2017 zum Marktstammdatenregister. Bis zum offiziellen Start dieses Registers können jedoch noch die alten Meldeformulare genutzt werden. Die fristgerechte Abgabe der Konformitätserklärung bis zum 28. Februar ist besonders wichtig, um bei einem etwaigen Meldeverstoß nicht die volle EEG Vergütung zu verlieren, sondern lediglich 20 Prozent. Eine ordnungsgemäße Konformitätserklärung sei eine Meldung an den Netzbetreiber, mit allen Daten die zur Berechnung der Vergütung nötig sind, so Bruck. Als wichtiges Datum nannte er auch den 30. Juni 2019. Bis dahin müsse der Betreiber die Daten im Register abgleichen und aktualisieren. Der Referent ging noch auf verschiedene Ausnahmefälle ein und zeigte mehrere Beispiele aus der Praxis. Zum Schluss wies er auf die möglichen Sanktionen bei einer Nichtmeldung hin. Er betonte, offene Fragen immer zuerst mit den Netzbetreibern zu klären, um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.

Dr. Stefan Rauh sprach im Anschluss über die „Energie- und Stromsteuer“, wie sich diese definiert und welche Steuerbegünstigungen gelten. Er betonte, dass, wenn es sich um eine begünstigte Anlage handle, die beihilferechtliche Mitteilungspflicht bis zum 30. Juni des Folgejahres wahrzunehmen sei. Biogas unterliege der Steuerpflicht, sei aber steuerbefreit beim Einsatz in begünstigten Anlagen. Die Stromsteuer beziehe sich auf den Bezugsstrom, nicht den erzeugten Strom. Hier seien die Rechte und Pflichten abhängig von der Einspeiseart. Dr. Rauh behandelte auch die Frage, in welchen Fällen man Entlastungen beantragen oder sich von der Stromsteuer befreien lassen kann.

Den Abschluss machte Toni Kreckl, Steuerberater und Mitarbeiter der Informationsabteilung des Bayerischen Bauernverbands. Er hielt einen Vortrag zum Thema „Prüfungsschwerpunkte und Beanstandungen bei Betriebsprüfungen von Biogasanlagen“. Er definierte, was grundsätzlich bei der Einkunftsart zu beachten ist und wann es sich um eine Landwirtschaft oder ein Gewerbe handelt. Des Weiteren ging er darauf ein, welche Prüfungen bei einer Betriebsprüfung vorgenommen werden und was dabei zu beachten ist. Die Veranstaltung war ein großer Erfolg und durch die vielen Fragen und regen Diskussionen der Teilnehmer zeigte sich, welche Themen des EEG die Betreiber beschäftigen und wie man Problemen und Sanktionen entgehen kann.